Einsatzgruppe Bereitschaft (EGB)

Was ist eine Einsatzgruppe Bereitschaft? (EGB)

Unter einer „Einsatzgruppe Bereitschaft“ versteht man eine Gruppe aus sanitäts- bzw. betreuungsdienstlich ausgebildeten Einsatzkräften.

Die „Einsatzgruppe Bereitschaft“ ist Teil der örtlichen Bereitschaft.

Als Teil des komplexen Hilfeleistungssystems kann die Einsatzgruppe bei Not- und Schadensfällen qualifizierte sanitäts- und betreuungsdienstliche und ggf. materielle Soforthilfe leisten bspw. die Betreuung von Betroffenen bzw. die sanitätsdienstliche Absicherung von Einsatzkräften bei Brandeinsätzen und Verkehrsunfällen .

In der Regel gehen mindestens 3 und maximal 9 Helfer in den Einsatz.

Ausstattung (Einheitliche Definition im Kreisverband Freiburg)

  • Einsatzfahrzeug mit Sondersignal
  • Funk 4-m Bereich, Funk 2-m Bereich, TETRA Digitalfunk
  • Sanitätsrucksack DIN 13155
  • Automatischer externe Defibrillator (AED)
  • Betreuungsrucksack
  • Dokumentationsmappe

Alarmierung

Über Digitale Meldeempfänger (DME) und DIVERA App.

Aufgaben

  • Betreuung unverletzt Betroffener
  • Sicherstellung der Registrierung von Betroffenen an der Einsatzstelle
  • Versorgung von besonders Hilfebedürftigen
  • Versorgung mit dringend notwendigen Gegenständen des täglichen Bedarfs
  • Organisation der vorläufigen Unterbringung von Betroffenen
  • Organisation der Verpflegung von Betroffenen
  • Übernahme von abschließend versorgten Leichtverletzten vom Rettungsdienst oder von einer SEG-Erstversorgung
  • Zusammenarbeit mit dem PSNV
  • Sanitätsdienstliche Absicherung bei Feuerwehreinsätzen
  • ggf. Verpflegung der Einsatzkräfte
  • ggf. Erstversorgung von Verletzten

Optionale Aufgaben

  • Unterstützung Sucheinsätze einer Rettungshundestaffel
  • Unterstützung bei Evakuierung
  • Unterstützung besondere Einsatzlagen
  • Unterstützung anderer Einsatzformationen
  • Bereitstellung von ortskundigem Personal
  • Erweiterte Kenntnisse über die örtlichen Strukturen